Aktueller Elternbrief des Bay. Staatsministeriums

Claudia Brunner-Pfann • 12. März 2021

Coronavirus (SARS-CoV-2) Informationen für die Eltern Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests

Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen Konzept zurückkehren. Diese Öffnungen setzen – wie schon bislang – die Beachtung von strengen Hygieneauflagen voraus, um auch während der Pandemie einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Das schützt Beschäftigte und betreute Kinder gleichermaßen.
In den vergangenen Wochen hat sich auch in Deutschland die britische Virusmutation B. 1.1.7 ausgebreitet. Diese Mutation gilt als ansteckender. Gleichzeitig ist die Zahl der Infekte, an denen Kinder in dieser Jahreszeit normalerweise erkrankt sind, stark zurückgegangen. Deshalb ist es nach Einschätzung der Medizinerinnen und Mediziner, die die Staatsregierung in diesem Punkt beraten, notwendig, die Regelung zu Corona-Testungen anzupassen.
So wird künftig bei erkrankten oder wiedergenesenen Kindern und Beschäftigten ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) verlangt. Dafür sind nach Auskunft der Ärzteschaft genügend Testkapazitäten in den Praxen vorhanden.
Ab dem 15. März 2021 gilt daher: Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgestimmt.
 Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. Wir möchten Sie bitten, den Einrichtungsleitungen bei allergischen Erkrankungen auf Verlangen ein entsprechendes Attest vorzulegen.
 Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
 Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen. Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.
 Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Auch eine erneute Testung nach Genesung ist nicht notwendig. Bereits mit dem Test zu Beginn der Erkrankung kann eine SARS-CoV-2-Infektion hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis hingegen nicht.

Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn die Symptome abgeklungen sind – insbesondere Fieberfreiheit besteht und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass der Bund bereits im Januar 2021 beschlossen hat, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Anträge auf das Kinderkrankengeld können die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
Außerdem möchten wir Sie auf die Möglichkeit des Entschädigungsanspruches nach § 56 Abs. 1a IfSG hinweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und belastet waren. Die Regelungen, die ab dem 15. März 2021 gelten, sind allerdings dringend notwendig. Sie schützen die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, Ihre Kinder und auch Sie als Familien. Die Bekämpfung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen. Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Mit freundlichen Grüßen Ihr Referat V3 – Kindertagesbetreuung

von Claudia Brunner-Pfann • 21. September 2026
Diese Woche Donnerstag, den 24. September 2026 ist die gesamte Einrichtung wegen Betriebsausflug mit der Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld, Engelthal, Offenhausen geschlossen!
von Claudia Brunner-Pfann • 1. September 2026
Liebe Eltern, liebe Kinder! Wir freuen uns euch alle nach den Ferien gesund und munter wieder begrüßen zu können! Eine ganz besondere Freude ist es, dass die Zufahrtsstraße und der Parkplatz fertig sind. Wir hoffen, dass sich nun die Bring- und Abholsituation für euch entspannter gestaltet. Apropos Abholzeit, wir bitten alle Eltern die Abholzeiten einzuhalten (außer bei den Eingewöhnungskindern natürlich): Krippe - Erste Abholzeit: 11:30 - 12:00 Uhr // Zweite Abholzeit gleitend ab 13:30 Uhr - je nach Buchungszeit Kindergarten - Erste Abholzeit: 12:00 - 12:30 Uhr // Zweite Abholzeit gleitend ab 13:30 Uhr - je nach Buchungszeit Betrifft den Kiga: Da wir im Außenbereich einen tollen Matschspielplatz haben, der von den Kindern mit großem Spaß bespielt wird, bitten wir euch unbedingt einen Beutel mit wettergemäßer, passender Wechselwäsche an den Garderobenplatz zu hängen. Wenn das Wetter schlechter werden sollte, unbedingt auch Matschhose und Gummistiefel mitbringen. Denkt bitte daran alle Utensilien eueres Kindes (Schuhe, Hausschuhe, Trinkflasche etc.) mit einem Namensaufkleber zu versehen, da die Kinder oft ihre Sachen nicht erkennen und wir auch nicht!!! In den Septemberwochen steht erstmal das Ankommen und Eingewöhnen im Vordergrund. Wir halten euch in den nächsten Wochen hier mit Infos auf dem Laufenden. Falls Ihr Fragen habt, dann seid ihr im Büro immer herzlich willkommen. ... und wenn euer Kind die Gruppe gewechselt hat, bitte daran denken, dies auch in der Kitafino-App bzgl. Mittagsessensbestellung die angegebene Gruppe zu wechseln. Gruß Sonngard und Claudia
von Claudia Brunner-Pfann • 31. August 2026
von Claudia Brunner-Pfann • 4. August 2026
Liebe Eltern, die gesamte Einrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) ist vom 10. August 2026 bis einschließlich 31. August 2026 geschlossen. Ab dem 01. September 2026 sind wir wieder wie gewohnt für alle da. Alle neuen Kinder und Eltern kommen natürlich nach den ausgemachten Terminen für die Eingewöhnung. Eine schöne Sommerzeit wünscht das gesamte Team des Haus für Kinder Sonnenschein
von Claudia Brunner-Pfann • 12. Mai 2026
Liebe Eltern!  Ein herzliches Danke euch allen so sehr, denn mit euch ging so Vieles mehr. Mit Zeit, mit Freude und eurem Einsatz wurde der Tag der offenen Tür ein wahrer Schatz. Danke aus dem neuen Haus für Kinder Sonnenschein! Zwei große Bitten hätten wir noch: Es fehlen noch ganz viele leere Flaschen. Bitte die Flaschen mit dem Hinweis auf den Tag der offenen Tür bei Familie Hupfer/Fleischmann abgeben. Sonst müssen wir das Pfand dafür übernehmen. Außerdem fehlt ein orangener Tisch einer Bierzeltgarnitur. Wer den Tisch dringend für Muttertag benötigt hat, bitte auch wieder bei Familie Hupfer/Fleischmann mit dem Hinweis auf den Tag der offenen Tür abgeben. Auch diese Kosten müssen wir natürlich sonst erstatten. Bitte unseren Dank, aber auch unsere "Vermisstenmeldungen", weiter sagen. Liebe Grüße
von Claudia Brunner-Pfann • 7. Mai 2026
Der "Tag der offenen Türe" ist eine öffentliche Veranstaltung, d.h. dass auch die Presse kommen wird bzw. Fotos in den Räumen und von der Eröffnungsfeier etc. gemacht werden. Da unsere vordere Gartenanlage leider noch nicht fertiggestellt werden konnte, da u. a. der komplette Zaun vorne noch fehlt, ist diese Fläche noch nicht bespielbar. Bitte achtet darauf, dass die Kinder die abgesperrte Fläche nicht betreten. Bitte beachten: Die Aufsichtspflicht liegt an diesem Tag komplett bei den Eltern oder begleitenden Erwachsenen egal wo die Kinder sich aufhalten. Wir freuen uns auf einen wunderschönen sonnigen Eröffnungstag! 
von Claudia Brunner-Pfann • 7. Mai 2026
Die erste Aufführung des Purzeltraumtheaters wird nicht wie angekündigt um 12:00 Uhr sein, sondern erst um 12:15 Uhr. Dafür ist die Nachmittagsvorstellung bereits 15 Minuten eher, nämlich um 15:15 Uhr.
von Claudia Brunner-Pfann • 16. April 2026
Herzliche Einladung zu unserer offiziellen Einweihung und gleichzeitigem „Tag der offenen Tür“ am Samstag, 09. Mai 2026 in unserem Neubau, Hauptstraße 1c, in Offenhausen. Wir beginnen unseren Tag um 11:00 Uhr. Es gibt verschiedene Attraktionen für Kinder (frei), eine Fotobox für Erinnerungsfotos (pro Foto gerne 1,- € Spende) und um 12:00 Uhr und noch einmal um 15:30 Uhr ein Kindertheater „Schi-Scha-Schatzsuche“ (Eintritt 5,- € pro Kind bzw. Person). Um 14:00 Uhr beginnt der offizielle Teil mit Kinderaufführung, Reden usw. Damit sie gestärkt durch den Tag kommen, werden sie vom mobilen Backofen verwöhnt oder lassen sich Kaffee, Kuchen und weitere kalten Getränke schmecken. Auf ihr Kommen freuen sich der Träger, das gesamte Team und der Elternbeirat des Haus für Kinder Sonnenschein
von Claudia Brunner-Pfann • 2. März 2026
Liebe Eltern, benötigen Sie noch einen Platz für Ihr Kind im "Haus für Kinder Sonnenschein" für das Betreuungsjahr 2026/27? Dann melden Sie sich bitte zu einer Voranmeldung per Mail oder telefonisch unter kita@offenhausen.de bzw. 09158/1212. Oder kommen Sie direkt zu unserem "Anmeldenachmittag" am Donnerstag 12.03.2026 um 14:30 Uhr in unserem Neubau Hauptstr. 1c An diesem Nachmittag lernen Sie das Leitungsteam und unser neues Haus kennen. Außerdem erhalten Sie den Betreuungsvertrag sowie alle weiteren Anmeldeunterlagen. Diese benötigen wir ausgefüllt bis Freitag 20.03.2026, damit Träger und Leitungsteam die Kinder- und Personalplanung für das nächste Betreuungsjahr starten können. Wir weisen Sie darauf hin, dass erst nach Erhalt der schriftlichen Zusage, die ca. im April 2026 zugestellt wird, sicher einen Platz in der Einrichtung haben. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich auf unserer Homepage zu informieren. Bis zum Kennenlernen wünschen wir eine gute Zeit. Mit herzlichen Grüßen das Leitungsteam Sonngard Wudy-Kühnhakl und Claudia Brunner-Pfann
von Claudia Brunner-Pfann • 16. Januar 2026
Liebe Eltern! Falls Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz ab September 2026 oder ab Februar 2027 – egal ob im Krippen-, Kindergarten- oder Hortbereich – in unserer Einrichtung haben möchten, dann melden Sie sich bitte bis 06. Februar 2026 telefonisch bei uns (Tel. 09158/1212). Das Anmeldeverfahren läuft folgendermaßen ab: Wir nehmen ihre Anmeldung zunächst telefonisch entgegen. Am Donnerstag, den 12. März 2026 um 14:30 Uhr laden wir sie ganz herzlich in unsere neue Einrichtung ein um die Anmeldeunterlagen auszufüllen und unseren neuen Kindergarten anzuschauen. Wenn die gemeinsamen Gruppen- und Personalplanungen mit dem Träger abgeschlossen sind, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid, ob Sie einen Platz zur Verfügung gestellt bekommen. Im Juni/Juli 2026 findet dann ein Kennenlern- und Infoabend in der Einrichtung statt. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Liebe Grüße Sonngard Wudy-Kühnhakl und Claudia Brunner-Pfann aus dem Haus für Kinder Sonnenschein
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