Neuigkeiten aus dem Bayerischen Staatsministeriums
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert. Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über.
Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Ein erneuter Anstieg des Infektionsgeschehens oder andere corona-bedingte Veränderungen der Rahmenbedingungen können dazu führen, dass erneut Einschränkungen erforderlich werden. Derzeit gibt es hierfür jedoch keine Anzeichen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat bereits Ende Mai 2020 einen RahmenHygieneplan für die Zeit ab 15. Juni 2020 veröffentlicht: Dieser Rahmen-Hygieneplan wird vom Grundsatz her auch für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 weiterhin Gültigkeit haben.






