Organisation und Infos
Das Haus für Kinder “Sonnenschein” ist eine sozialpädagogische Einrichtung mit dem Ziel, die Familienerziehung zu ergänzen.
Öffnungs- und Abholzeiten
- Öffnung der Krippengruppe, Kindergartengruppen und Maxigruppe
Mo - Do 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr
- Abholzeiten Krippe
Mo - Fr 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo - Do 13:30 Uhr gleitend bis 16:00 Uhr (je nach Buchungszeit)
Fr 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- Abholzeiten Kindergartengruppen, Maxigruppe:
Mo – Fr 12:00 - 12:30 Uhr
Mo – Do 13:30 Uhr gleitend bis 16:00 Uhr (je nach Buchungszeit)
Fr 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr - Öffnung der Hortgruppe
Mo - Do 11:00 – 16:30 Uhr
Freitag 11:00 – 14:00 Uhr
In den Schulferien Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 14:00 Uhr
- Abholzeiten Hort
Mo, Fr gleitend von 14:45 Uhr bis 16:30 Uhr bzw. Fr 14:00 Uhr
Di, Mi, Do 14:45 Uhr bis 15:00 Uhr und 16:15 Uhr bis 16:30 Uhr
Beitragskosten
Beiträge für Kinder von 0 – 3 Jahren
Durchschnittliche wöchentliche/tägliche Gebühren für ein Kind
Buchungszeit
Eingewöhnungszeit >3 Monate 148,50 €
Eingewöhnungszeit >3 Monate 148,50 €
22,5 - 25 Std. / 4 - 5 Std. 160,– €
25,5 - 30 Std. / 5 - 6 Std. 176,– €
30,5 - 35 Std. / 6 - 7 Std. 192,– €
35,5 - 40 Std. / 7 - 8 Std. 208,– €
40,5 - 43 Std. / 8 - 9 Std. 224,– €
+ für alle Verpflegungspauschale 1,66 €
+ Digitalpauschale (1. Kind 2,- €, jedes weitere Kind 1,- €) 2,-€/1,-€
Der Bayerische Landtag hat im Dezember 2019 ein Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes für Kinder von 1- 3 Jahre verabschiedet, das zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Sie haben ab sofort die Möglichkeit einen Antrag auf Krippengeld nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu stellen. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Antragsteller. Mit dem Krippengeld werden Krippengebühren bis zu 100 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern getragen werden. Das Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 01. Januar 2017 geboren sind und bereits ein Jahr alt sind. Das Krippengeld endet spätestens zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Übergang Krippengebühr - Kindergartengebühr
In diesem Zuge ändert der Träger den Übergangszeitpunkt von Krippengebühren zu Kindergartengebühren. Die Gebühren für Kinder von 0 - 3 Jahren enden zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ab 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre wird zahlen sie die Kindergartengebühr. Dabei ist es egal in welcher Gruppe sich das Kind noch/schon befindet.
Beiträge für Kinder von 3 - 6 Jahre
Anspruch auf Beitragszuschuss seit 01.09.2019:
Der Beitragszuschuss der Bayerischen Staatsregierung für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Weiter wurde ein Berechtigungszeitraum festgelegt. Dieser Zeitraum liegt zwischen dem ersten September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und der Einschulung.
Durchschnittliche wöchentliche/tägliche Gebühr für ein Kind Gebühr (abzgl. 100€ Beitragszuschuss v.
Buchungszeit Freistaat Bayern
22,5 - 25 Std. / 4 - 5 Std. 130,– € 30,- €
25,5 - 30 Std. / 5 - 6 Std. 143,– € 43,- €
30,5 - 35 Std. / 6 - 7 Std. 156,– € 56,- €
35,5 - 40 Std. / 7 - 8 Std. 169,– € 69,- €
40,5 - 43 Std. / 8 - 9 Std. 182,– € 82,- €
+ für alle Verpflegungspauschale 2,50 €
+ Digitalpauschale (1. Kind 2,- €, jedes weitere Kind 1,- €) 2,-€/1,-€
Beiträge Hortgruppe (1. – 4. Klasse)
Buchungsfenster
Gebühr für ein Kind
2 – 3 Tage i. d. Woche 88,- €
4 Tage i. d. Woche 96,- €
5 Tage i. d. Woche 104,- €
+ Digitalpauschale (1. Kind 2,- €, jedes weitere Kind 1,- €) 2,-€/1,-€
Der entsprechende Beitrag wird jeweils zum Anfang des laufenden Monats per Lastschrift von der Gemeinde eingezogen.
Eine Änderung der Buchungszeit innerhalb des Betreuungsjahres ist nur im Februar/September möglich. Bitte einen Vorlauf für die Verwaltung von sechs Wochen beachten.
In dem jeweiligen Buchungssatzbeitrag ist das Getränkegeld enthalten. Wenn das Kind über Mittag (Krippe 4 - 5 Stunden, Kiga ab
5 – 6 Std.) angemeldet wird, muss ein warmes Essen (Krippe 2,80 € pro Tag/Kind, Kindergarten-/Maxigruppe 3,40 € pro Tag/Kind, Hort 3,90 € pro Tag/Kind) bestellt werden (Trägervorschrift). Das Mittagessen, das von der Fa. "Die Krake" aus Leinburg geliefert wird, können die Eltern über die App “kitafino” bestellen. Von "kitafino" werden zusätzlich 0,30 € pro gebuchtem Essen verlangt. Die Anmeldeinformationen erhalten Sie in der Einrichtung.
Aufnahmemodalitäten
Krippe /Kleinkindgruppe/Kindergarten
Die Anmeldung erfolgt am Anfang des Jahres (Januar/Februar) für das kommende Betreuungsjahr. Aufgenommen werden Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Jedes Jahr im Januar rufen wir alle Eltern durch eine öffentliche Ausschreibung auf, ihr Kind telefonisch anzumelden, damit alle Kinder erfasst werden können. Es wird ein Termin für das Anmeldegespräch vereinbart, bei dem Kind und Eltern erste Kontakte mit den Erzieher*innen und der Einrichtung knüpfen. In diesem wird der Betreuungsvertrag ausgefüllt. Jedoch erst nach schriftlicher Zusage seitens des Trägers, wird das Kind zum vereinbarten Termin aufgenommen. Außerdem erhalten die Eltern bei diesem ersten Kontakt unser „Info-Heft“, in dem die Konzeption unserer Einrichtung in Ausschnitten enthalten ist. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Betreuungsjahr vom 1. September bis 31. August des folgenden Jahres. Falls das Kind von der Krippengruppe in eine andere Gruppe wechselt, läuft der Wechsel automatisch. Das Kind sollte sich aus pädagogischer Sicht mindestens ein Jahr in der jeweiligen Gruppe befinden.
Bei Eintritt in die Einrichtung wird ein Nachweis über eine Masernimpfung (ab 1. Jahr) benötigt. Bei Kindern unter drei Jahren muss außerdem das Vorsorgeheft kontrolliert werden.
Hort
Aufgenommen werden Kinder zwischen der 1. und 4. Klasse. Die Anmeldung muss ein halbes Jahr vor dem neuen Schuljahr erfolgen und gilt grundsätzlich für das ganze Kindergarten- bzw. Schuljahr vom 1. September bis 31. August des folgenden Jahres. Es gelten die allgemeinen Kündigungsvereinbarungen.
