393. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021
Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind
Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer
Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021
ist im Bereich der
Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die
Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet:
Grundsätzlich
können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder
besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-TagesInzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz
von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21.
Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tages-Inzidenz
werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind.
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben
entsprechend des Rahmenhygieneplans Kindertagesbetreuung und HPT.
Der pauschale Beitragsersatz für Februar 2021 bleibt, wenn ein Kind im betreffenden Monat nicht mehr als fünf Tage betreut wurde, trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen.






