395. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz
Mit unserem 393. Kita-Newsletter haben wir bereits über das weitere Vorgehen ab dem 22. Februar 2021 informiert. Wir möchten im Folgenden genauer erläutern, wie die Regelung zur 7-Tage-Inzidenz in der Verordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege genau ausgestaltet wurde. Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt unter den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag wieder die Betreuung aller Kinder zulässig. Die Kreisverwaltungsbehörden werden amtlich bekanntmachen, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 über- oder unterschritten wird.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind angehalten, auf Grundlage der Datenlage im jeweiligen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt bis spätestens Freitag, den 19. Februar 2021, 12:00 Uhr, das Infektionsgeschehen abzuschätzen und zu entscheiden, ob der Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im betreffenden Landkreis bzw. in der betreffenden kreisfreien Stadt am 22. Februar 2021 aufgenommen werden kann.






