Änderungen der Notbetreuung ab 27. April 2020
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums
Liebe Eltern,
das Bayerische Staatsministerium hat die Notbetreuung von Kindern in den Einrichtungen ausgeweitet.
1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.
Sollte Bedarf bestehen, dann meldet Euch bitte am Vormittag im Kindergarten. Es sollte dabei aber bedacht werden, dass sich dadurch die Gefahr einer Ansteckung erhöht. Deshalb sollte dann, noch einmal mehr, von einem Kontakt zu den Großeltern abgesehen werden. Auch in unserer Einrichtung gibt es Schutzmaßnahmen, die bitte beachtet werden. Ein normaler Gruppenablauf ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Bitte überlegt auch, an welchen Tagen und wie viele Stunden eine Betreuung notwendig ist. Während einer Notbetreuung entfällt die vom Staat zugesicherte Beitragsfreiheit. Kinder mit Krankheitssymptomen jeglicher Art dürfen nicht aufgenommen werden. Auch die Erklärung muss weiterhin ausgefüllt werden. In Kürze soll eine neu Erklärung kommen.
Sollte es noch Fragen geben, dann meldet Euch bitte bei uns. Bleibt gesund!





