Neueste Elterninformation des Bayerischen Staatsministeriums für Familie

Claudia Brunner-Pfann • 27. April 2020

Coronavirus 26.04.2020

Informationen für die Eltern
Die Zahl der Erkrankungen am Coronavirus in Bayern ist nach wie vor hoch. Deshalb wurde die bisher geltende Allgemeinverfügung verlängert. Kinder dürfen daher vorerst bis einschließlich 10. Mai 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte, die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt, betreten. Damit entfallen derzeit die regulären Betreuungsangebote.
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn
- ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder

- eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender erwerbstätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder

- ein Erziehungsberechtigter als Abschlussschüler/-in gemäß Ziffer 2.4 der Allgemeinverfügung aufgrund der Teilnahme am Unterricht an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.
Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Insbesondere, kann das Kind aufgenommen werden,
- wenn der Partner aufgrund eigener Erwerbstätigkeit die Kinderbetreuung nicht übernehmen kann,

- wenn der Partner zwar zuhause ist, aber bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen kann.
Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen.
Voraussetzung der Notbetreuung ist weiter, dass das Kind
- keine Krankheitssymptome aufweist, dabei geht es nicht nur um Symptome einer Erkrankung an COVID-19, sondern um Krankheiten jeglicher Art. Kranke Kinder gehören nicht in eine Kindertageseinrichtung, dies gilt in normalen Zeiten und erst recht in Zeiten der Corona-Pandemie

- nicht in Kontakt zu am Coronavirus infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und

- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die
- der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung),
- der Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem),
- der Kinder-und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas)
- der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
- der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
- der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
- der Versorgung mit Drogerieprodukten,
- des Personen-und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),
- der Medien (insbesondere Nachrichten-und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation),
- der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung und
- der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen sowie
- die Schulen (Notbetreuung und Unterricht).
Es handelt sich hierbei um keine abschließende Auflistung aller Tätigkeiten, die zur kritischen Infrastruktur gehören können. Die Tätigkeitsfelder werden laufend angepasst.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Tätigkeit zur kritischen Infrastruktur gehört, wenden Sie sich bitte an die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Einrichtung, die Ihr Kind besucht. Bei Zweifeln hält diese Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt.
Im Rahmen der Notbetreuung gelten Sie als alleinerziehend, wenn das Kind mit Ihnen in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Dabei kommt es darauf an, wo das Kind bzw. die volljährige Person mit Haupt-oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Als alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung gilt man auch, wenn der andere Elternteil aus gesundheitlichen Gründen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es muss sich dabei um gewichtige Gründe handeln, z. B. Krankenhausaufenthalt, Bettlägerigkeit oder Entbindung. Kein Grund ist die berufsbedingte Abwesenheit des anderen Elternteils (z B. ein Elternteil arbeitet die ganze Woche in einer anderen Stadt etc.).
Es kommt bezüglich der Berechtigung zur Notbetreuung von Alleinerziehenden nur auf die Erwerbstätigkeit, nicht auf die Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur an.
Die Kinder, die die Einrichtung nach dieser Regelung besuchen dürfen, werden in der Einrichtung betreut, die sie gewöhnlich besuchen. Jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt stellt eine entsprechende Betreuung sicher. Der Bayerischen Staatsregierung ist bewusst, dass die Betretungsverbote Eltern vor größte Herausforderungen stellen. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihren Beitrag zum Infektionsschutz.
Wenn Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht zur Arbeit erscheinen können, gilt Folgendes:
Ist Ihr Kind selbst erkrankt, können Sie nach Krankenversicherungsrecht einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Geregelt ist das im § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Voraussetzung ist, dass Mutter oder Vater nach ärztlichem Zeugnis zur Betreuung ihres erkrankten und ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes von der Arbeit fernbleiben, eine andere Vertrauensperson zur Betreuung nicht zur Verfügung steht und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für die Dauer des Bezugs von Kinderkrankengeld – für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstagen im Jahr – besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit gegen den Arbeitgeber. Für Fragen sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden.
Ist Ihr Kind gesund und können Sie nicht zur Arbeit erscheinen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren. Oft kann in solchen Situationen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Zu denken ist etwa an Urlaub oder an einen Abbau von Überstunden. Gegebenenfalls kann auch von zu Hause aus im Homeoffice gearbeitet werden, wenn das im Betrieb zulässig ist. Je nach individueller Situation wäre zum Beispiel auch überlegenswert, mit dem Arbeitgeber eine vorübergehende Arbeitszeitreduzierung zu vereinbaren, um Beruf und Kinderbetreuung besser unter einen Hut zu bringen. Sofern Sie bereits in Teilzeit arbeiten, kann eventuell auch eine vorübergehende Änderung Ihrer Arbeitszeitverteilung ein hilfreicher Schritt sein, beispielsweise könnten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie an bestimmten Tagen, an denen die Kinderbetreuung anderweitig sichergestellt ist, länger arbeiten und im Gegenzug an anderen Tagen zuhause bleiben.
Wichtig ist deshalb auf jeden Fall, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, aufeinander zuzugehen und gemeinsam zu klären, welche Lösung für alle Beteiligten am besten ist.
Sofern Sie aufgrund der nötigen persönlichen Kinderbetreuung Gehaltseinbußen erleiden, haben Sie gegebenenfalls einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 a Infektionsschutzgesetz. Für Entschädigungsansprüche nach § 56 Absatz 1a IfSG sind in Bayern grundsätzlich die Bezirksregierungen zuständig. Wir bitten, hier jedoch einstweilen von Anfragen abzusehen, weil das erforderliche Fachverfahren derzeit erst erstellt werden muss. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales arbeitet hieran mit Hochdruck. Sobald das Verfahren, das einfach zu handhaben sein soll und eine zügige Abwicklung von Anträgen gewährleisten soll, zur Verfügung steht, wird dies sofort öffentlich kommuniziert werden. Für die Frage, ob trotz Betretungsverbot weiterhin Elternbeiträge zu entrichten sind, gilt:
Der Freistaat Bayern ist an der Entscheidung der Träger, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge erhoben werden, nicht beteiligt. Die Zahlung von Elternbeiträgen richtet sich im Grundsatz nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag bzw. bei öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnissen auch nach der Regelung in den Satzungen. Enthalten diese keine wirksam vereinbarten Regelungen gilt kraft Gesetzes, dass bei Nichterbringung der Dienstleistung der Anspruch auf die Zahlung der Elternbeiträge entfällt.
Ein Konzept zur Entlastung von Elternbeiträgen wird derzeit innerhalb der Staatsregierung abgestimmt, Details werden in Kürze veröffentlicht. Wir gehen daher davon aus, dass in der Regel derzeit keine Beiträge erhoben werden, auch wenn die Entscheidung am Schluss Ihr Träger treffen muss. Für weitere Einzelheiten bitte wir Sie noch um etwas Geduld, diese werden noch im April bekannt gegeben. Danach können Sie sich an den Träger Ihrer Einrichtung wenden und die genauen Details in Ihrem konkreten Fall erfragen.

von Claudia Brunner-Pfann • 21. September 2026
Diese Woche Donnerstag, den 24. September 2026 ist die gesamte Einrichtung wegen Betriebsausflug mit der Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld, Engelthal, Offenhausen geschlossen!
von Claudia Brunner-Pfann • 1. September 2026
Liebe Eltern, liebe Kinder! Wir freuen uns euch alle nach den Ferien gesund und munter wieder begrüßen zu können! Eine ganz besondere Freude ist es, dass die Zufahrtsstraße und der Parkplatz fertig sind. Wir hoffen, dass sich nun die Bring- und Abholsituation für euch entspannter gestaltet. Apropos Abholzeit, wir bitten alle Eltern die Abholzeiten einzuhalten (außer bei den Eingewöhnungskindern natürlich): Krippe - Erste Abholzeit: 11:30 - 12:00 Uhr // Zweite Abholzeit gleitend ab 13:30 Uhr - je nach Buchungszeit Kindergarten - Erste Abholzeit: 12:00 - 12:30 Uhr // Zweite Abholzeit gleitend ab 13:30 Uhr - je nach Buchungszeit Betrifft den Kiga: Da wir im Außenbereich einen tollen Matschspielplatz haben, der von den Kindern mit großem Spaß bespielt wird, bitten wir euch unbedingt einen Beutel mit wettergemäßer, passender Wechselwäsche an den Garderobenplatz zu hängen. Wenn das Wetter schlechter werden sollte, unbedingt auch Matschhose und Gummistiefel mitbringen. Denkt bitte daran alle Utensilien eueres Kindes (Schuhe, Hausschuhe, Trinkflasche etc.) mit einem Namensaufkleber zu versehen, da die Kinder oft ihre Sachen nicht erkennen und wir auch nicht!!! In den Septemberwochen steht erstmal das Ankommen und Eingewöhnen im Vordergrund. Wir halten euch in den nächsten Wochen hier mit Infos auf dem Laufenden. Falls Ihr Fragen habt, dann seid ihr im Büro immer herzlich willkommen. ... und wenn euer Kind die Gruppe gewechselt hat, bitte daran denken, dies auch in der Kitafino-App bzgl. Mittagsessensbestellung die angegebene Gruppe zu wechseln. Gruß Sonngard und Claudia
von Claudia Brunner-Pfann • 31. August 2026
von Claudia Brunner-Pfann • 4. August 2026
Liebe Eltern, die gesamte Einrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) ist vom 10. August 2026 bis einschließlich 31. August 2026 geschlossen. Ab dem 01. September 2026 sind wir wieder wie gewohnt für alle da. Alle neuen Kinder und Eltern kommen natürlich nach den ausgemachten Terminen für die Eingewöhnung. Eine schöne Sommerzeit wünscht das gesamte Team des Haus für Kinder Sonnenschein
von Claudia Brunner-Pfann • 12. Mai 2026
Liebe Eltern!  Ein herzliches Danke euch allen so sehr, denn mit euch ging so Vieles mehr. Mit Zeit, mit Freude und eurem Einsatz wurde der Tag der offenen Tür ein wahrer Schatz. Danke aus dem neuen Haus für Kinder Sonnenschein! Zwei große Bitten hätten wir noch: Es fehlen noch ganz viele leere Flaschen. Bitte die Flaschen mit dem Hinweis auf den Tag der offenen Tür bei Familie Hupfer/Fleischmann abgeben. Sonst müssen wir das Pfand dafür übernehmen. Außerdem fehlt ein orangener Tisch einer Bierzeltgarnitur. Wer den Tisch dringend für Muttertag benötigt hat, bitte auch wieder bei Familie Hupfer/Fleischmann mit dem Hinweis auf den Tag der offenen Tür abgeben. Auch diese Kosten müssen wir natürlich sonst erstatten. Bitte unseren Dank, aber auch unsere "Vermisstenmeldungen", weiter sagen. Liebe Grüße
von Claudia Brunner-Pfann • 7. Mai 2026
Der "Tag der offenen Türe" ist eine öffentliche Veranstaltung, d.h. dass auch die Presse kommen wird bzw. Fotos in den Räumen und von der Eröffnungsfeier etc. gemacht werden. Da unsere vordere Gartenanlage leider noch nicht fertiggestellt werden konnte, da u. a. der komplette Zaun vorne noch fehlt, ist diese Fläche noch nicht bespielbar. Bitte achtet darauf, dass die Kinder die abgesperrte Fläche nicht betreten. Bitte beachten: Die Aufsichtspflicht liegt an diesem Tag komplett bei den Eltern oder begleitenden Erwachsenen egal wo die Kinder sich aufhalten. Wir freuen uns auf einen wunderschönen sonnigen Eröffnungstag! 
von Claudia Brunner-Pfann • 7. Mai 2026
Die erste Aufführung des Purzeltraumtheaters wird nicht wie angekündigt um 12:00 Uhr sein, sondern erst um 12:15 Uhr. Dafür ist die Nachmittagsvorstellung bereits 15 Minuten eher, nämlich um 15:15 Uhr.
von Claudia Brunner-Pfann • 16. April 2026
Herzliche Einladung zu unserer offiziellen Einweihung und gleichzeitigem „Tag der offenen Tür“ am Samstag, 09. Mai 2026 in unserem Neubau, Hauptstraße 1c, in Offenhausen. Wir beginnen unseren Tag um 11:00 Uhr. Es gibt verschiedene Attraktionen für Kinder (frei), eine Fotobox für Erinnerungsfotos (pro Foto gerne 1,- € Spende) und um 12:00 Uhr und noch einmal um 15:30 Uhr ein Kindertheater „Schi-Scha-Schatzsuche“ (Eintritt 5,- € pro Kind bzw. Person). Um 14:00 Uhr beginnt der offizielle Teil mit Kinderaufführung, Reden usw. Damit sie gestärkt durch den Tag kommen, werden sie vom mobilen Backofen verwöhnt oder lassen sich Kaffee, Kuchen und weitere kalten Getränke schmecken. Auf ihr Kommen freuen sich der Träger, das gesamte Team und der Elternbeirat des Haus für Kinder Sonnenschein
von Claudia Brunner-Pfann • 2. März 2026
Liebe Eltern, benötigen Sie noch einen Platz für Ihr Kind im "Haus für Kinder Sonnenschein" für das Betreuungsjahr 2026/27? Dann melden Sie sich bitte zu einer Voranmeldung per Mail oder telefonisch unter kita@offenhausen.de bzw. 09158/1212. Oder kommen Sie direkt zu unserem "Anmeldenachmittag" am Donnerstag 12.03.2026 um 14:30 Uhr in unserem Neubau Hauptstr. 1c An diesem Nachmittag lernen Sie das Leitungsteam und unser neues Haus kennen. Außerdem erhalten Sie den Betreuungsvertrag sowie alle weiteren Anmeldeunterlagen. Diese benötigen wir ausgefüllt bis Freitag 20.03.2026, damit Träger und Leitungsteam die Kinder- und Personalplanung für das nächste Betreuungsjahr starten können. Wir weisen Sie darauf hin, dass erst nach Erhalt der schriftlichen Zusage, die ca. im April 2026 zugestellt wird, sicher einen Platz in der Einrichtung haben. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich auf unserer Homepage zu informieren. Bis zum Kennenlernen wünschen wir eine gute Zeit. Mit herzlichen Grüßen das Leitungsteam Sonngard Wudy-Kühnhakl und Claudia Brunner-Pfann
von Claudia Brunner-Pfann • 16. Januar 2026
Liebe Eltern! Falls Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz ab September 2026 oder ab Februar 2027 – egal ob im Krippen-, Kindergarten- oder Hortbereich – in unserer Einrichtung haben möchten, dann melden Sie sich bitte bis 06. Februar 2026 telefonisch bei uns (Tel. 09158/1212). Das Anmeldeverfahren läuft folgendermaßen ab: Wir nehmen ihre Anmeldung zunächst telefonisch entgegen. Am Donnerstag, den 12. März 2026 um 14:30 Uhr laden wir sie ganz herzlich in unsere neue Einrichtung ein um die Anmeldeunterlagen auszufüllen und unseren neuen Kindergarten anzuschauen. Wenn die gemeinsamen Gruppen- und Personalplanungen mit dem Träger abgeschlossen sind, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid, ob Sie einen Platz zur Verfügung gestellt bekommen. Im Juni/Juli 2026 findet dann ein Kennenlern- und Infoabend in der Einrichtung statt. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Liebe Grüße Sonngard Wudy-Kühnhakl und Claudia Brunner-Pfann aus dem Haus für Kinder Sonnenschein
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