Hier der Auszug aus dem Newsletter des Bayerischen Staatsinisteriums, der uns heute Vormittag erreicht hat:
Coronavirus (COVID-19)
Ausweitung der Notbetreuung ab dem 25. Mai 2020
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird in Abstimmung
mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine
weitere Allgemeinverfügung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflegestellen erlassen.
Die Betretungsverbote für Kindertageseinrichtungen werden bis
einschließlich 14. Juni 2020 grundsätzlich verlängert.
Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen wird auf folgende
Gruppen ausgeweitet:
Vorschulkinder
Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Ihnen soll damit
der Abschied aus ihrer Einrichtung ermöglicht werden. Berechtigt
sind die Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 zur Einschulung an
einer Grund- oder Förderschule tatsächlich angemeldet sind. Nicht
erfasst sind Kinder, deren Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr
2020/2021 bereits möglich gewesen wäre, aber nicht vorgenommen
wurde, zum Beispiel, weil diese zurückgestellt wurden.
Geschwisterkinder
Kinder, die
- mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben,
- das betreut werden darf, weil esein Vorschulkind ist, odereine
Behinderung hat oder von wesentlicher Behinderung bedroht ist,
- und die dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen wie dieses
Kind,
dürfen ebenfalls wieder ihre Kita besuchen.
Schulkinder in den Pfingstferien
Die Schulkinder, die bis zum Beginn der Pfingstferien den
Unterricht vor Ort in der Schule und an diesen Tagen den Hort bzw.
die Kindertageseinrichtung wieder besuchen dürfen, dürfen auch in
den Pfingstferien die reguläre Kindertageseinrichtung besuchen.
Vorraussetzung ist nach wie vor, dass die Kinder
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder wenn
seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage
vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Außerdem wird es noch keinen normalen Gruppenablauf geben, d.h. wir müssen weiterhin auf Abstände, Hygiene und Personenzahlen achten. Auch ein gruppenübergreifendes Arbeiten oder ein vermischen der Gruppen im Garten wird es nicht geben. Geschwischterkinder werden in ihrem jeweiligen Bereich (Krippe/Kiga/Vorschulgruppe/Hort) betreut. Gehen Geschwister in Sternen- und Sonnengruppe, so werden sie in einer der beiden Gruppen gemeinsam betreut.
Leider hat Catering for Kids
die Coronakrise so sehr
getroffen, dass wir ab sofort nicht mehr von ihnen beliefert
werden. Wir bedauern dies sehr und sind auf der Suche nach einem
neuen Koch. Aus diesem und aus Gründen des Infektionsschutzes
müssen Kinder, die über Mittag bleiben, bitte eine weitere
Brotzeit mitbringen. Bitte kein Essen zum warm machen!
Auch eine Mittagsruhe auf Matratzen gibt es derzeit nicht.
Alle, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen sind von dem Beitragsersatz der bayerischen Staatsregierung (April - Juni), für den jeweiligen Monat ausgenommen. Somit muss ab dem Zeitpunkt der Notbetreuung auch für den Monat Beitrag gezahlt werden, ob in vollem Umfang oder anteilig wird der Träger noch entscheiden.