Vorgehen Corona und 7-Tage-Inzidenz

Die Einrichtungen können derzeit lediglich eine Notbetreuung anbieten.
Dies bedeutet, dass die Einrichtungen grundsätzlich geschlossen sind. Es werden nur Kinder betreut, deren Eltern eine Kinderbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können (insbesondere bei Erwerbstätigkeit). Auch Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist sowie Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, dürfen die Einrichtungen besuchen. Darüber hinaus dürfen Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, in die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung auch im Notbetrieb gebracht werden.
Das Vorgehen in Bezug auf den Betrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen hat sich geändert. Es ist nicht mehr der Inzidenzwert am Freitag ausschlaggebend.
Derzeit ist entscheidend, ob die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut an drei aufeinanderfolgenden Tagen den kritischen Wert von 50 oder 100 überschreitet bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet. Die entsprechenden Regeln werden dann am Folgetag bekannt gegeben und gelten ab dem übernächsten Tag. (Bsp. Inzidenzwert Montag bis Mittwoch über 100, Bekanntmachung am Donnerstag, Regelungen in Kraft ab Freitag)





